Eine regelmässige Überprüfung (2 bis 3 Jahre). Ihrer Pensionskassenlösung ist empfehlenswert. Ihr Vorteil liegt in einer unabhängigen Sichtweise.

Grundsatz: Wer die Pflicht hat sich und seine Angestellten der beruflichen Vorsorge anzuschliessen, hat auch das Recht, die BVG-Lösung so zu gestalten, dass diese die persönlichen Bedürfnisse auch tatsächlich berücksichtigt werden.

Überprüfung BVG-Vertrag jährlich – Kostensymmetrie

  • Möchten Sie Ihre BVG-Kosten reduzieren oder die Leistungen mit gleichem Prämienaufwand erhöhen?
  • Haben Sie Einfluss auf die Kosten?
  • Sind die Vermögensverwaltungskosten bekannt und marktgerecht?
  • Werden in Ihrer BVG-Lösung die persönlichen Bedürfnisse (Risiko und Sparen) berücksichtigt?

Prüfen der BVG-Kapitalanlage – Renditeoptimierung

  • Wie hoch ist das Anlageresultat Ihrer Pensionskasse für das vergangene Jahr? Der Schweizerische Durchschnitt lag 2014 bei 9.3% (Blog Pensionskasse 2014).
  • Wie wird Kapital von der BVG-Sammelstiftung zurzeit angelegt; obligatorischer- oder überobligatorischer Anteil?
  • Sind individuelle Anlagen in der überobligatorischen Vorsorge möglich?
  • Welcher Rentenumwandlungssatz ist gemäss BVG-Reglement vereinbart?

Ich schaffe für Sie eine transparente Grundlage.