Eine jährliche Überprüfung des persönlichen Vorsorgeausweises ist empfehlenswert. Ihr Vorteil liegt in einer unabhängigen Sichtweise.
Prüfen Sie jährlich den Inhalt Ihres persönlichen Vorsorgeausweises?
- Sind die Risikoleistungen, Invalidität/Todesfall, an meine aktuelle Lebenssituation angepasst?
- Wurden die Sparteile meinem Alterskapital gutgeschrieben?
- Bestehen Zusatzmöglichkeiten für eine bessere Alterskapitalverzinsung?
- Besteht eine Einkaufsmöglichkeit aufgrund Differenzen aus der Vergangenheit?
Kommt eine Frühpensionierung für Sie in Frage?
- Ab welchem Alter besteht die Möglichkeit einer Frühpensionierung, z.B. ab 58 Jahren?
- Welche Massnahmen müssen bei einer vorzeitigen Pensionierung, z.B. mit 60 beachtet werden?
Ist Ihre Pensionskasse teilzeitfähig?
- Wird bei Ihrer Pensionskasse der Koordinationsabzug dem Arbeitspensum automatisch angepasst?
- Haben Sie verschiedene Arbeitgeber und wird dies in der Pensionskassenlösung berücksichtigt?
Kennen Sie Ihre Ansprüche für die Zeit nach der Pensionierung?
- Wie ist das Verhältnis Ihrer AHV- und BVG-Rente im Verhältnis zu Ihrem letzten Bruttogehalt?
- Diese Fragen, respektive Abklärung sollten nicht erst bei Übertritt ins AHV-Alter geklärt werden.
- Dazu das passende Beispiel, siehe Musteranalyse 2015
Vorsorge ist keine Frage des Alters!