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Voraussetzung für Finanz- und Versicherungs-Vermittlung- FINMA

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Wer muss sich registrieren?

Wer auf dem Finanzmarkt tätig sein will, benötigt grundsätzlich eine Bewilligung der FINMA. Dabei kennt sie 4 Formen der Bewilligung: Bewilligung, Anerkennung, Genehmigung und Registrierung. Will jemand Gelder von Anlegern entgegennehmen, Versicherungspolicen zeichnen oder Fonds auflegen bzw. verwalten, braucht er dafür eine Zulassung zum Finanzmarkt.

Versicherungsvermittler: Eine Registrierung von ungebundenen Versicherungsvermittlern (Makler, Broker) ist obligatorisch. Dies gilt sowohl für natürliche wie auch für juristische Personen. D.h. ungebundene Versicherungsvermittler, die Versicherungsverträge im Interesse von Versicherungsunternehmen oder anderen Personen anbieten oder abschliessen, müssen sich im öffentlichen Register der Versicherungsvermittler eintragen lassen. Sie werden jedoch von der FINMA nicht laufend überwacht. Gebundene Versicherungsvermittler, also solche die für eine Versicherungsgesellschaft tätig sind, haben das Recht, sich in das Register einzutragen.

Aussendienst einer Versicherungsgesellschaft untersteht welcher Kontrolle?

Der Informationspflicht gemäss Art. 45 VAG unterstehen alle Versicherungsvermittler, sowohl registrierte wie nicht registrierte (z.B. der „ordentliche“ Aussendienst). Sobald Versicherungsvermittler mit einem Kunden Kontakt haben, müssen sie der Infopflicht nachkommen. Dazu gehört auch die Aufklärung über die Person, die für Fehler oder falsche Auskünfte haftbar gemacht werden kann.

Treuhandfirmen dürfen einfach so für Mandanten Abschlüsse tätigen?

Nur sofern sie als ungebundener Versicherungsvermittler registriert sind (siehe oben).

Wenn Privatpersonen oder juristische Personen in Versicherungsangelegenheiten beraten, vermitteln, usw. müssen diese bei der FINMA registriert sein?

Ja, siehe oben. Ausser sie sind nur als Adressvermittler tätig. Inhouse Broker von Firmen gelten im Übrigen nicht als Versicherungsvermittler im Sinne des Gesetzes.

Wer wird von der FINMA kontrolliert?

Im Grundsatz siehe oben. Versicherungsvermittler: Um die Registrierung zu erlangen, müssen Versicherungsvermittler persönliche (insbes. berufliche Qualifikation) und finanzielle Anforderungen (BH3 oder gleichwertige finanzielle Sicherheit) erfüllen. Wie bereits erwähnt, unterliegen sie keiner laufenden Überwachung durch die FINMA. Allerdings führt diese regelmässig Stichproben zur Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen durch. Die FINMA publiziert übrigens öffentlich eine sogenannte Warnliste vor „schwarzen Schafen“.